KW Ladekrane sind in vielen Bereichen der Unternehmen unentbehrliche Helfer beim Beladen und Entladen von Fahrzeugen. Erst durch Ihren Einsatz gestalten sich Transport und Logistik effektiv, wirtschaftlich und personalschonend. Wer beruflich einen Ladekran zu bedienen hat, benötigt nach den Richtlinien der BG einen Befähigungsnachweis mit eingetragenem Fahrauftrag. Unternehmer sind verpflichtet, auf jedem von ihm eingesetzten Ladekran, eine gesonderte Einweisung des Fahrers durchzuführen. Darüber hinaus ist ein schriftlicher Fahrauftrag zu erteilen, welcher im jeweiligen Befähigungsnachweis (Kranschein) einzutragen ist.
eine gültige Fahrerlaubnis für das entsprechende Kranfahrzeug
körperliche und geistige Eignung
Qualifiziertes Personal
Sicherer und verantwortungsbewusster Umgang mit dem LKW-Ladekran
Kursdauer: 2 Tage (je nach Vorkenntnis und Fertigkeit)
Dokumentation: Bedienerausweis Hubarbeitsbühnen
Lernmittel: Schulungsmaterial ist in der Seminargebühr enthalten
Verpflegung: vor Ort möglich
Kosten: auf Anfrage