Deutschland werden etwa 100.000 Begutachtungen jährlich durchgeführt. In den meisten Fällen wird die Fahreignungsbegutachtung nach dem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Ablauf einer Sperrfrist angeordnet. Diese Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung erfolgt nicht grundlos, sondern aufgrund von folgenden Verkehrsverstößen gegen die StVO:
- Promillefahrten ab 1,6 Promille Alkohol im Blut (häufigste Ursache: 56%)
- wiederholte Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol
- Drogenkonsum und Medikamentenmissbrauch (Konsum & Besitz)
- 8 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei
- schwerwiegende Straftat im Straßenverkehr (mit Aggressionspotential)
- geistige oder körperliche Mängel, die zum Führerscheinverlust führen
Betroffene Autofahrer müssen für eine erfolgreiche MPU glaubhaft kenntlich machen, dass sie die persönlichen Fehler, wie zum Beispiel das Fahren unter Alkoholkonsum, einsehen und ihr Verhalten im Straßenverkehr verändernt haben.
Der Ablauf einer MPU – So verläuft die medizinisch-psychologische-Untersuchung
Die medizinisch-psychologische Untersuchung unterteilt sich in folgende drei Bereiche:
- medizinischer Teil – hier wird geprüft, ob körperliche Mängel oder Beeinträchtigungen gegen die Teilnahme am Straßenverkehr sprechen und einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht begünstigen.
- psychophysiologischer Leistungstest – hier wird die Sinneswahrnehmnung, die Reaktionsscchnelligkeit, die Reaktionspräzision und auch die Belastbarkeit der Betroffenen überprüft.
- psychologisches Untersuchungsgespräch – hier geht es um eine selbstkritische Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten. Eine Verhaltensäderung muss glaubhauft dargelegt und belegt werden.